Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

 

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der ARNSTEINER BRAUEREI MAX BENDER

1. Bestellungen erbitten wir um eine pünktliche Lieferung gewährleisten zu können bis spätestens 12.00 Uhr des Vortages. Für Lieferungen, die infolge höherer Gewalt oder wegen Rohstoff- oder Leergutmangel oder aus sonstigen von der Brauerei nicht zu vertretenden Umständen ganz oder teilweise oder in der sonst üblichen Lieferzeit nicht ausgeführt werden können, können Ansprüche irgendwelcher Art nicht geltend gemacht werden. Bei vorübergehender Produktions- und Lieferschwierigkeiten ist die Brauerei berechtigt, qualitativ gleichwertige Getränke anderer Hersteller zu
liefern. 


2. Die Lieferung erfolgt zu den jeweils gültigen Preisen der Brauerei gemäß den schriftlich festgelegten und jederzeit zugänglichen Preislisten.

3. Beanstandungen der Lieferungen und Rechnungen sind spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. Rechnung schriftlich geltend zu machen.

4. Die Ware ist bar zu zahlen; abweichende Regelungen sind schriftlich zu treffen. Die gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung Eigentum der Brauerei. Bei Weiterverkauf tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehalts der Anspruch aus dem Verkaufserlös. Erfolgt der Weiterverkauf nicht gegen Bezahlung, so geht die Forderung des Lieferanten gegen den Abnehmer an die Brauerei über und wird ihr zur Sicherheit abgetreten. Die Brauerei ist berechtigt, den Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Zahlungen des Kunden werden grundsätzlich – auch trotz anderer Zweckbestimmungen auf den ältesten Rückstand gutgebracht.

5. Sämtliche Gebinde, insbesondere Fässer und Kunststoffkästen mit eigener Firmenbeschriftung sowie Flaschen, bleiben unverkäuflich Eigentum der Brauerei.

Zur Sicherung für die bei der Lieferung von Vollgut übergebenen Fässer, Kunststoffkästen und Flaschen stellt die Brauerei mit der Warenrechnung die jeweils von ihr festgesetzten Pfandbeträge in Rechnung.

Der Pfandbetrag gilt lediglich als Sicherheit. Fehlendes Leergut ist der Brauerei zum jeweils gültigen Wiederbeschaffungspreis zu ersetzen.

6. Für zurückgegebene fremdbeschriftete oder andersfarbige Fässer und Kunststoffkästen erfolgt keine Pfand- oder Mengengutschrift; ausgenommen hiervon ist Leergut der von der Brauerei vertriebenen Handelsware.

Flaschen müssen in gleicher Art und Güte zurückgegeben werden. Einwegflaschen sowie Kästen mit unsortierten Flaschen werden nicht erstattet. Die Pfandbeträge gelten in keinem Fall als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art.

Die Haltbarkeit des Bieres hängt von der Art und Dauer seiner Lagerung und der Pflege durch die Abnehmer ab. Die beste Bierkellertemperatur liegt bei 4-6 ° C. Bei Anstich empfiehlt es sich, das ältere Fass zu nehmen.

Flaschenbier ist kühl und dunkel aufzubewahren. Bei unsachgemäßer Behandlung des Bieres übernimmt die Brauerei für die Haltbarkeit keine Garantie. Beim Verbrauch bitte zunächst zur älteren Füllung greifen.

7. Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen
Bestätigung.

8. Leistungsort für Forderungen der Brauerei ist Arnstein.

Arnstein, im September 2017

Wir suchen Verstärkung!

Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir einen Brauer (m/w/d)
und einen
Schlosser (m/w/d)!

Bitte sende uns deine Bewerbung an info@arnsteiner-brauerei.de

Herzog von Franken

Die Arnsteiner Brauerei setzt sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit alkoholischen Getränken ein. Daher richtet sich die Internetpräsenz ‚Herzog von Franken‘ nur an Personen über 16 Jahren.

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